Festzuschüsse

Seit Januar 2005 werden von den gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz Festzuschüsse gezahlt. Mit dieser Regelung hat der Patient – ohne Verlust des Zuschusses – mehr Wahlfreiheit bei seiner prothetischen Versorgung. Der Zahnersatz bleibt weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch wurden die früher angewendeten prozentualen Zuschüsse durch die befundorientierten Festzuschüsse ersetzt.

 

Ausgangspunkt  ist dabei immer der Befund im Mund des Patienten. Dem jeweiligen Befund wird dann eine Regelversorgung zugeordnet. Die Festzuschüsse werden von der Krankenkasse nach Prüfung des Heil- und Kostenplans erstattet. Die Differenz zwischen dem erstatteten Festzuschuss und den tatsächlichen Kosten ist vom Versicherten als Eigenanteil zu tragen.

Deutlicher wird dies an einem Beispiel: Für einen erhaltungswürdigen Seitenzahn mit weitgehend zerstörter Krone sehen die Kassen als Regelversorgung beispielsweise eine nicht verblendete Vollgusskrone vor. Die Kosten hierfür liegen bei etwa EUR 230. Der Festzuschuss beträgt bei regelmäßig geführtem Bonusheft zur Zeit EUR 153,93. Dieser Betrag bleibt unverändert, auch wenn eine höherwertige Versorgung gewählt wird. Im genannten Fall wäre das z. B. eine deutlich ästhetischere Keramikkrone, die ca. EUR 750 kostet. Der Eigenanteil läge dann bei EUR 635.

 

Hier haben wir für Sie eine Liste der Festkostenzuschüsse hinterlegt